Barrierefreie und barrierearme Websites sind für alle von Vorteil

Kleiner Tisch mit einer creme-weißen Tischdecke, darauf liegt ein grüner edler Notizbuch mit Ledereinband, ein goldener Kugelschreiber. Auch sind eine runde, grünen Vase und eine grüne Schale in Form einer Venusmuschel. Es wirkt elegant, hochwertig.

Quelle: Unsplash von Prophsee Journals

Das Internet barrierefrei zu gestalten ist ein wichtiger Schritt zu einer offenen und inklusiven Welt. Barrierefreiheit bedeutet deine Website oder dein Onlineshop ist für jeden zugänglich. Jeder kann sie besuchen und bedienen. Die Umsetzung einer barrierearmen Website hat auch den Vorteil, dass sich deine Zielgruppe erweitert. Laut Aktion Mensch (Quelle, Link) gibt es allein in Deutschland 7,8 Mio. Menschen mit einer Behinderung (Stand 2021). Das schließt nicht Menschen ein, die wegen Krankheit oder einem Unfall temporär digitale Produkte nicht leicht bedienen können. In Österreich sind es 1,7 Mio. Menschen mit temporärer oder dauerhafter Beeinträchtigung (Quelle, Link). Es gibt viele Arten von Beeinträchtigungen, die man dabei bedenken darf. Menschen mit einer Beeinträchtigung bleiben gerne den Websites treu, die sie gut bedienen können.

Warum ich jetzt darüber schreibe?
Ich will mich selbst gut informieren, um meine Kunden und Leser meines Blogs gut beraten zu können.  Am 28. Juni 2025 tritt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, damit die Regelungen zur Barrierefreiheit europaweit einheitlich sind. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549 und diese stützen sich zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG). Unabhängig von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und ob es für dich gilt, finde ich es wichtig sich auch freiwillig darum zu kümmern. Ich rate mir und dir, es in kleinen Schritten oder bei Neuumsetzung deiner Website zu beachten. Das Internet und dein Business sollten so gut wie es geht, für alle erreichbar und bedienbar sein. Und so vielen Menschen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

 

Welche Barrieren sind gemeint?
Es sind Barrieren, die es manchen Menschen die Bedienung oder den Besuch von Websites, Onlineshops oder anderen digitalen Produkten schwer oder unmöglich macht. In dem Gesetz werden Menschen mit einer Sehbehinderung, Gehörlose und Schwerhörige, Blinde, Menschen mit Defiziten in der deutschen Sprache (funktionaler Analphabetismus), ältere Nutzer oder Menschen mit einer temporären Beeinträchtigung wie einen Gips an der Hand berücksichtigt. Diese Barrieren müssen beim Design und der Entwicklung von Websites, Onlineshops und digitalen Produkten bedacht werden.

 

Ab wann und für wen gilt das neue Gesetz?
Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 europaweit in Kraft, es wurde bereits am 16. Juni 2021 verabschiedet. Die Übergangszeit läuft nun Mitte 2025 ab. Digitale Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Datum erbracht oder angeboten werden, müssen barrierefrei sein. Wer sich genau daranhalten muss, erkläre ich beim nächsten Punkt.

Websites fallen unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Onlineshops, aber auch andere Dienstleistungen, wie Kontaktformulare, Terminbuchungsmasken, elektronische Tickets, mobile Anwendungen und vieles mehr. Ihr könnt es hier genauer lesen: https://bfsg-gesetz.de/1-bfsg/

 

Für wen gilt das Gesetz nicht?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht für private und rein geschäftliche (B2B) Angebote. Jedoch muss es klar und deutlich zu sein, dass es sich um B2B-Webshops handelt und Endverbraucher keine Kunden sind.
Weitere Ausnahmen gibt es im BFSG für Kleinstunternehmer mit Dienstleistungen, wie hier näher beschrieben: § 2 Nr. 17 BFSG und § 3 Abs. 3 S. 1 BFSG). Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von bis zu 2 Millionen Euro und nicht darüber. Für Kleinstunternehmen, die für das BFSG relevante Angebote verkaufen, gibt es keine Ausnahme.
Fällt ein Unternehmen nicht in dem § 1 Absatz 3 BFSG aufgezählten relevanten Dienstleistungen oder bietet kein Produkt für den das gesetzt § 1 Absatz 2 BFSG gilt, muss es das BFSG nicht einhalten. Allerdings kann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in der Zukunft erweitert werden. Für mich und wahrscheinlich viele meiner Kunden gilt das Gesetz nicht. Ich rate trotzdem Websites so barrierearm wie möglich zu gestalten.

Hier kannst du prüfen, ob es für dich gilt: https://bfsg-gesetz.de/check/

 

Was kann ich für mehr digitale Barrierefreiheit im Web umsetzen, auch wenn du nicht muss? Lass uns klein beginnen, Hauptsache wir fangen an. Es gib viel mehr Punkte, die man an seiner Website berücksichtigen kann. Hier habe ich eine wichtige und machbare Auswahl getroffen.

 

Der Kontrast der Vorder- und Hintergrundfarbe
Der stärkste Kontrast ist Schwarz auf Weiß, aber man kann auch bei Farben darauf achten die Kontraste stark zu halten. Damit sichert man die bessere Erkenn- oder Lesbarkeit.  Das gilt für alle Elemente, die von Wichtigkeit sind wie Text, Buttons und Links.

Gut lesbare Schriften
Um Menschen die nur eine leichte Sehschwäche das Lesen zu erleichtern und auch allen anderen, ist es sinnvoll eine Schrift nach Lesbarkeit zu wählen. Vor allem am Bildschirm ermüdet das Auge schneller beim Lesen. Hier sind sehr filigrane oder unausgewogene Schriften unvorteilhaft. Die Basis-Schriftgrößen größer machen und auf eine angenehme Zeilenlänge achten.

Bedienbarkeit von Links über Tastatur
Das Bedienen der Buttons und Links fällt manchen schwer, vor allem in kleineren Größen. Deswegen ist es gut zu testen, ob die Website über die Tastatur bedienbar ist. Mit der Tabulator-Taste kann man von einem Menu, Link oder Button zum nächsten Springen. Über die Enter-Taste lässt sich der Button oder Links aktivieren. Ist dies der Fall, dann ist die Bedienung der Website über die Tastatur möglich.

Website lesbar von Screenreader
Bei Screenreadern handelt es sich, um kleine Programme die Texte oder Bildbeschreibungen vorlesen. Um sich die Texte in der richtigen und sinnvollen Reihenfolge von einem Screenreader vorlesen zu lassen, braucht es die richtigen Hierarchien (H1, H2, usw.) bei der Erstellung der Headlines. Die Bildbeschreibung sollte klar und sinngemäß das Bild oder die Grafik beschreiben. Diese Bildbeschreibungen nennt man Alt-Texte (Alternativtexte). Beides lässt mit Code über die Benutzeroberfläche, wenn die Website auf einer Plattform wie Squarespace erstellt wurde.

Bilder Beschreibung
Bilder und Grafiken können dekorativ sein oder einen informativen Beitrag leisten. Erstere sind nur passend, begleitend oder wiederholen die Information, die im Text bereits steht. Bei der Erstellung der Website ist es möglich zu jedem Bild oder Grafik einen Alternativtext anzulegen. Der sollte so kurz wie möglich, so lang wie nötig sein. Alle wichtigen und sinnvollen Informationen des Bildes beschreiben. Am besten testet man selbst die Website mit einem Screenreader. Alt-Texte lassen sich auch zu einem späteren Zeitpunkt einfügen.  

Verständliche Sprache
Das Vermeiden von Fremdwörtern oder langen Sätzen vereinfacht die Sprache. Klare und einfache Texte sind für mehr Menschen verständlich.

Wie ihr vielleicht bereits durch diese Liste erkennen konntet, gibt es drei Bereiche: Content, Design und Technik.

Unter Content fallen alle Texte, die einfache Sprache, gute Struktur und Überschriftenhierarchie. Bei Design geht es um gute Kontraste, Lesbarkeit, übersichtlich, intuitiv und skalierbar. Bei Technik geht es um schnelle Ladezeit, einfache Bedienung, Alternativtexte der Bilder und Tastaturbedienbarkeit und noch einige mehr bei allen drei Bereichen.

Viele der Punkte sind für eine erfolgreiche Website vorteilhaft, weil Google barrierefreie Websites mit schnellen Ladezeiten und guter Struktur und Inhalten, besser rankt. Die einfache Bedienung und Lesbarkeit bietet allen ein gutes Anwendererlebnis. Gute Kontraste sind vorteilhaft, wenn der Besucher bei Sonnenlicht die Website anschaut. Größere Schriftgrößen sind für Menschen ab Mitte 40 hilfreich ;-).

Die internationalen Richtlinien WCAG gibt folgenden 4 Grundlagen für Barrierefreiheit (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stützt sich zum großen Teil darauf): wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Hier könnt ihr mehr dazu lesen und was es genau bedeutet: https://waca.at/barrierefreies-web

 

Wie gut sind Hilfsmittel wie Overlays?
Vielleicht habt ihr wie ich bereits auf manchen Websites diese Elemente, die oft unten rechts aufpoppen. Sie heißen etwas mit Accessibility (Barrierefreiheit auf Englisch). Und dort kann man vieles einstellen wie Kontraste, Zoom, Schriftgröße und einiges mehr.

Das klingt nach einer einfachen Lösung mit einem kleinen, zusätzlichen Programm die Barrierefreiheit umzusetzen. Doch leider, nach einiger Nachforschung, ist das nicht der Fall. Und ich fand auch heraus, sie nennen sich Overlays.

Menschen mit Behinderung nutzen ohnehin bereits ihre eigenen Werkzeuge, wie Screenreader, Vergrößerungssoftware, spezielle Mausgeräte und so weiter. Daher brauchen sie den zum Beispiel den Screenreader des Overlays nicht. Viele der Erleichterungen des Overlays bieten bereits Browser oder Betriebssystem an. Manchmal kann das Overlay auch in Konflikt geraten mit anderer unterstützender Technik und so die Barrierefreiheit einschränken.

Aktuell (November 2024) gibt es noch keine entsprechende Software, die eine bestehende Website mit nur einem Tool WCAG-konform macht.

 Die EU-Kommission spricht sich gegen Overlays aus, weil zu den oben genannten Gründen auch nur etwa 30% der Barrieren von Allgemeinwerkzeug Overlay entdeckt werden.

Nicht zuletzt werden diese Tools von Menschen mit Behinderungen häufig kritisch gesehen. Siehe auch: https://www.access-guide.at/magazin/gut-gemeint-ist-nicht-gut-gemacht/

Die Gestaltung einer barrierefreien Website ist nicht nur für machen eine gesetzliche Pflicht, sondern vor allem ein Schritt hin zu mehr Inklusion und einem besseren Nutzererlebnis für alle. Wenn du deine Website zukunftssicher machen möchtest, dabei auf Barrierefreiheit setzt und deine Zielgruppe erweitern willst, stehe ich dir gerne zur Seite. Melde dich für meinen Newsletter an, um keinen neuen Artikel zu verpassen, oder lass uns gemeinsam deine Website umsetzen – selbstverständlich strategisch, barrierearm und benutzerfreundlich!

Alles Liebe,
Alejandra

 
 
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